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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Teschner Handelsgesellschaft mbH
1. Anwendungsbereich Die folgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB) gelten für sämtliche ge-genwärtigen und zukünftigen Kaufverträge der Teschner Handelsgesellschaft mbH (Verkäufer) mit ihren Kunden (Käufer). Es gelten die Definitionen von Unternehmern und Verbrauchern des § 14 BGB.
2. Ausschließlichkeit Etwaige von diesen AVLB abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine An-wendung. Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht bevollmächtigt, mündliche Absprachen zu tref-fen, die den vorliegenden AVLB widersprechen.
3. Vertragsschluss 3.1 Eingehende Bestellungen von Käufern bedürfen der Annahme durch den Verkäufer, es sei denn, sie nehmen auf ein individuell an den Käufer gerichtetes konkretes Angebot des Verkäu-fers Bezug. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt einer Auftragsbestätigung des Verkäufers oder mit dem Inhalt des Verkäuferangebotes zustande. 3.2 Ist der Käufer Unternehmer, ist er verpflichtet, dem Verkäufer vor Vertragsschluss Auskunft über die Verwendung der Ware zu geben und ihn über das Bauvorhaben und den Auftraggeber zu informieren. Hat der Käufer mit seinem Auftraggeber ein Abtretungsverbot vereinbart, hat er dies dem Verkäufer vor Vertragsschluss mitzuteilen. 3.3 Stornierungen eines bereits geschlossenen Vertrages sind nur einvernehmlich möglich. Wir behalten uns, einer Rückabwicklung des Vertrages nur dann zuzustimmen, wenn die bei uns entstandenen Kosten gedeckt sind.
4. Selbstbelieferungsvorbehalt Wenn der Verkäufer ohne eigenes Verschulden die bestellte Ware von seinem Vorlieferanten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vertragsgemäßen Form erhält, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Er ist verpflichtet, dem Käufer unverzüglich über die Leistungsstörung zu informieren und ihm die Gegenleistung zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
5. Lieferung, Gefahrtragung 5.1. Sofern nichts anders vereinbart, erfolgen Lieferungen des Verkäufers ab dem Lager des Verkäufers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Käufer oder an den Transporteur auf den Käufer über. Sofern der Verkäufer den Transport übernommen hat, geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Käufers. 5.2 Bei Lieferungen frei Baustelle ist das Abladen die Aufgabe des Käufers. Dieser hat für die Befahrbarkeit der Anlieferstelle mit einem schweren LKW Sorge zu tragen und die Abladung unverzüglich vorzunehmen.
6. Lieferzeit, Verzugsschaden des Käufers 6.1 Angegebene Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn dies explizit schriftlich im Ver-trag festgelegt wurde. Ansonsten sind sie als ungefähre Zeitangaben zu betrachten, deren Nichteinhaltung allein den Verkäufer noch nicht in Verzug bringt. 6.2 Wird die Anlieferung von Ware aufgrund von Umständen verzögert, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferfrist bis zur Beseitigung des Umstandes.
7. Nichterfüllung von Abnahmepflichten des Käufers Nimmt der Käufer die vertragsgemäß angebotene Ware nicht oder nicht rechtzeitig an, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer für die Zeit des Annahmeverzuges eine Kostenpauschale von bis zu 8 % des Nettoverkaufspreises in Rechnung zu stellen. Dem Käufer bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
8. Untersuchungs- und Rügepflicht 8.1 Ist der Käufer Unternehmer, ist er verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Lieferung auf vertragsgemäße Beschaffenheit und Menge zu untersuchen und dem Verkäufer, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. War der Mangel bei der Untersu-chung nicht erkennbar, muss der Käufer unverzüglich nach Entdeckung eine entsprechende Anzeige machen. 8.2 Kommt der Käufer seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, sind sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche wegen des zu rügenden Man-gels ausgeschlossen.
9. Gewährleistung und Schadensersatz 9.1 Der Verkäufer erfüllt die berechtigten Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Nach-erfüllung nach seiner Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware (Nachlieferung) oder durch Reparatur der gelieferten Ware (Nachbesserung). 9.2 Der Käufer kann erst dann vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und Scha-densersatz geltend machen, wenn Nachbesserung oder Nachlieferung zweimal fehlgeschlagen sind, es sei denn, der Mangel ist nicht oder nur unter unvertretbarem Aufwand zu beseitigen. 9.3 Der Verkäufer haftet auf Zahlung von Schadensersatz nur dann, wenn ihm oder seinen Er-füllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist, es sei denn, der Scha-densersatzanspruch beruht auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Verkäu-fers. Für eine Verletzung von Leben oder Gesundheit haftet der Verkäufer gemäß den gesetzli-chen Vorschriften.
10. Preise 10.1 Genannte Preise sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich Kosten von Verladung und Verpackung sowie Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. 10.2.Skonti müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Der skontierfähige Betrag ist in der Rechnung als solcher ausgewiesen. Nicht skontierfähig sind Rechnungspositionen für Pa-letten, Transportkosten und sonstige Nebenleistungen (z. B. Verladung, Abladen, Verpackung).
11. Zahlungen 11.1 Zahlungen des Käufers sind, soweit nichts anderes vereinbart, sofort fällig und spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum zu leisten. 11.2 Wurde Vorkasse vereinbart, so hat der Käufer den Kaufpreis innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss auf das Konto des Verkäufers einzuzahlen. Wenn die Zahlung nicht inner-halb dieser Frist beim Verkäufer eingeht, kann der Verkäufer den Käufer verzugsbegründend zur Zahlung innerhalb einer weiteren Frist von zwei Wochen mahnen. Bei erneutem fruchtlosem Fristablauf ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 20 % des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen. Dem Käufer bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen 11.3 Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Käufer nur bei unbestrittenen, bzw. rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu. 11.4 Befindet der Käufer mit der Bezahlung von Rechnungsforderungen in Verzug, kann der Verkäufer eingehende Zahlungen unabhängig von einer anderslautenden Tilgungsbestimmung des Käufers zunächst auf die älteren Forderungen und auf eventuell bereits entstandene Kos-ten und Zinsen anrechnen.
12. Verzug 12.1 Ist der Käufer Unternehmer kommt er bei Nichtzahlungen grundsätzlich spätestens 30 Ta-ge nach Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. 12.2 Der Verkäufer ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers dessen weitere Belieferung von einer Vorauszahlung oder einer dem Warenwert der auszuliefernden Ware ent-sprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. 12.3 Gleiches gilt, wenn dem Verkäufer nach Vertragsschluss Hinweise über Umstände be-kannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit begründen. Solche Umstände sind insbe-sondere - die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen - die Beantragung eines Insolvenzverfahrens - negative Hinweise eines Wirtschaftsinformationsdienstes - Ablehnung einer Warenkreditversicherung 12.4 Kommt der Käufer dem Zahlungs- oder Sicherheitsverlangen des Verkäufers nicht inner-halb einer Frist von 2 Wochen nach, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
13. Eigentumsvorbehalt 13.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer Unternehmer, behält sich der Verkäufer das Eigentum bis zur vollständigen Erfül-lung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer entstandenen Forderungen vor.(erweiterter Eigentumsvorbehalt) 13.2 Dem Käufer ist widerruflich gestattet, die gelieferten Waren im Rahmen eines ordnungs-gemäßen Geschäftsverkehrs zu verarbeiten oder weiterzuveräußern. 13.3 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum des Verkäufers stehenden Waren wird der Verkäufer Miteigentümer der verbundenen Sache. 13.4 Bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages ein-schließlich Umsatzsteuer ab. (verlängerter Eigentumsvorbehalt) 13.5 Geht das Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verbindung mit einem Grundstück an ei-nen Dritten über (§ 946 BGB), tritt der Käufer seine Werklohnsprüche einschließlich eines et-waigen Anspruches auf Einräumung einer Sicherungshypothek gegenüber seinem Vertragpart-ner bis zur Höhe des Bruttorechnungswertes aus der Warenlieferung an den Verkäufer ab. 13.6 Der Verkäufer ist berechtigt, die Gestattung zur Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Verbindung mit einem Grundstück zu widerrufen, wenn ein Fall gemäß Ziffer 12.2, bzw. 12.3 vorliegt. Der Käufer ist im Falle des Widerrufs verpflichtet, dem Verkäufer umfassend und un-verzüglich Auskunft über die Verwendung der Ware zu geben, ihm auf Verlangen die notwendi-gen Unterlagen zur Durchsetzung der abgetretenen Forderungen zu überlassen und die sich noch in seinem Besitz befindliche Ware herauszugeben. Die Inbesitznahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. 13.7 Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Abtretung der Werklohnansprüche aus rechtlichen oder sachlichen Grün-den nicht möglich ist und der Käufer darauf bei Vertragsschluss nicht hingewiesen hat. 13.8 Der Verkäufer ist verpflichtet, die ihm eingeräumten Sicherheiten nach eigener Wahl frei-zugeben, soweit deren Wert 130 Prozent der Summe der offenen Forderungen übersteigt.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand 14.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung ist Erfüllungsort für sämtliche beiderseitigen Verpflichtungen der Geschäftssitz des Verkäufers. 14.2 Sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen Verkäu-fer und Käufer aus den Lieferverträgen sowie für Wechsel oder Scheckprozesse der Geschäfts-sitz des Verkäufers.
15. Speicherung personenbezogener Daten Der Verkäufer weist den Käufer darauf hin, dass dessen personenbezogenen Daten bei ihm e-lektronisch gespeichert werden. Die Daten werden zum Zwecke der Vertragserfüllung, für Ge-währleistung und zu eigenen Werbezwecken verwendet. Der Käufer kann der Verwendung zu Werbezwecken widersprechen.
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